Mietvertrag Kostenfallen: Was du als Mieter oft übersiehst
Doch, die Mietvertrag Kostenfallen: Was du als Mieter oft übersiehst
Hast du dich jemals gefragt, ob dein Mietvertrag ein kleines, verstecktes Minenfeld sein könnte? So wie ein scheinbar harmloser Kuchen, der unter der Zuckerguss-Oberfläche eine unerwartete Chilischote birgt, können auch Mietverträge ihre Tücken haben. Viele von uns lesen sie, nicken zustimmend und unterschreiben, ohne wirklich jeden einzelnen Punkt auf die Goldwaage zu legen. Aber gerade in diesen oft überflogenen Passagen lauern sie: die Mietvertrag Kostenfallen, die dein Budget unerwartet belasten können.
Es ist leicht, sich von der Vorfreude auf ein neues Zuhause mitreißen zu lassen. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden, die perfekte Lage, das gemütliche Flair – all das kann dazu führen, dass man die kleinen, aber feinen Details im Kleingedruckten übersieht. Aber denk mal darüber nach: Würdest du ein Auto kaufen, ohne die Gebrauchsanweisung zu studieren, nur weil es gut aussieht? Wahrscheinlich nicht. Genauso wenig solltest du einen Mietvertrag ohne Sorgfalt unterzeichnen. Denn diese vermeintlichen Kleinigkeiten können sich schnell zu einem beträchtlichen finanziellen Loch entwickeln, das du so nicht einkalkuliert hattest.
Ich spreche hier nicht von den offensichtlichen Kosten, wie der monatlichen Miete oder der Kaution. Diese sind meist klar definiert und bilden das Fundament jeder Mietvereinbarung. Aber was ist mit den Dingen, die sich hinter kryptischen Formulierungen verstecken? Die Nebenkosten, die sich wie ein schleichendes Gift auf dein Konto auswirken können, oder die Klauseln, die dich für unvorhergesehene Reparaturen zur Kasse bitten? Das sind die echten Mietvertrag Kostenfallen, die du kennen und verstehen solltest.
Lass uns also gemeinsam einen genaueren Blick auf das werfen, was du als Mieter oft übersiehst. Wir werden die dunklen Ecken deines Mietvertrags ausleuchten und sicherstellen, dass du mit offenen Augen in dein neues Mietverhältnis startest, gut gerüstet gegen unerwartete finanzielle Überraschungen. Denn Wissen ist Macht, und in diesem Fall ist es die Macht, dein Portemonnaie zu schützen.
Stell dir vor, du stehst vor einem Berg von Wäsche, der riesig erscheint. Du weißt, es muss gemacht werden, aber die schiere Menge lässt dich schaudern. So ähnlich kann es sich mit den Nebenkosten anfühlen. Sie sind ein notwendiger Teil des Mietverhältnisses, aber die Art und Weise, wie sie abgerechnet werden, kann eine echte Kostenfalle sein. Viele Mieter übersehen, wie flexibel die Auslegung bestimmter Posten sein kann und welche Spielräume der Vermieter hier hat.
Betriebskostenabrechnung: Mehr als nur Strom und Wasser
Die Betriebskostenabrechnung ist oft die größte Quelle der Verwirrung und potenzieller Mietvertrag Kostenfallen. Es ist nicht einfach ein einfacher Blick auf deine Abschlagszahlungen. Nein, hier lauert die Komplexität. So mancher Vermieter bedient sich hierbei Formulierungen, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber bei genauerem Hinsehen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Aber was genau zählt eigentlich zu den Betriebskosten? Die Antwort ist oft überraschender, als du denkst.
Was zählt wirklich zu den umlagefähigen Kosten?
Zuerst einmal müssen wir uns vergegenwärtigen, was überhaupt umlagefähig ist. Gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind das im Wesentlichen die Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks oder der Räume durch die Mieter entstehen. Das klingt noch recht übersichtlich, oder? Aber die Verordnung listet eine Fülle von Einzelposten auf, die Raum für Interpretationen lassen.
Denk an die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäusern oder Kellern. Das ist klar umlagefähig. Aber was ist mit Gartenpflege? Wenn der Vermieter hier beispielsweise einen Gärtner beauftragt, der mehr kostet als nötig, oder wenn die Kosten für das saisonale Bepflanzen extrem hoch ausfallen, fragst du dich vielleicht: Ist das wirklich meiner Mitnutzung geschuldet? Die Antwort liegt oft in der Notwendigkeit und Angemessenheit.
Oder wie sieht es mit Hausmeisterdiensten aus? Wenn der Hausmeister nur ein paar Mal im Monat die Kehrwoche macht, sind die Kosten überschaubar. Aber wenn er für eine Vielzahl von Aufgaben eingestellt wird, die über Standardmaintenance hinausgehen – wie kleinere Reparaturen, die eigentlich dem Vermieter obliegen, oder sogar für die Organisation von Mieterfesten – dann wird es schon dünner mit der Umlagefähigkeit. Hier solltest du genau prüfen, ob die tatsächliche Leistung des Hausmeisters den Kosten entspricht.
Ein weiterer Klassiker sind die Kosten für Müllgebühren. Das ist in der Regel unproblematisch. Aber was ist mit Schädlingsbekämpfung? Wenn es sich um ein einmaliges Problem handelt, das durch unsachgemäße Müllentsorgung eines Mieters verursacht wurde, ist die Umlage fraglich. Handelt es sich aber um eine wiederkehrende Problematik, die eventuell mit der Bausubstanz zusammenhängt, dann könnte die Entscheidung anders ausfallen.
Die Tücke der Verwaltungskosten: Dein Geld für Verwaltungsarbeit?
Ein Punkt, der gerne übersehen wird, sind die Verwaltungskosten. Diese sind generell nicht umlagefähig! Das bedeutet, dein Vermieter kann dir nicht die Kosten für seine eigene Bürokratie, für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen oder für die Einholung von Angeboten querfinanzieren lassen. Das ist sein Job, und dafür bezahlt er dich letztendlich mit der Mieteinnahme. Wenn du aber in deinem Mietvertrag Klauseln findest, die explizit Verwaltungskosten auf dich umlegen, ist das oft ein erster Indikator für eine Mietvertrag Kostenfalle.
Es ist, als würdest du einen Koch beauftragen, ein Menü zu zaubern, und dann sollst du ihm noch Geld für den Einkauf der Zutaten und die Reinigung seiner Küche bezahlen – zusätzlich zum eigentlichen Kochlohn. Das wäre absurd, oder? Genauso ist es mit den Verwaltungskosten im Mietrecht.
Heizkosten: Eine geheime Kostenquelle
Die Heizkosten sind gefürchtet, nicht wahr? Sie können im Winter zu einem echten Schlag in die Magengrube werden. Aber auch hier gibt es Fallstricke. Zunächst einmal ist die Richtigkeit der Verbrauchsermittlung entscheidend. Sind die Messgeräte, die sogenannten Heizkostenverteiler, korrekt geeicht und gewartet? Gibt es eine regelmäßige Überprüfung? Wenn beispielsweise ein Gerät defekt ist und falsche Werte liefert, kann das zu einer ungerechten Verteilung führen.
Dann ist da die Frage der Aufteilung zwischen Heizung und Warmwasser. Dies erfolgt in der Regel nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Quote (oft 50-70% nach Verbrauch, der Rest nach Fläche). Wenn diese Quote im Mietvertrag abweichend gestaltet wird, achte genau darauf. Eine zu ungünstige Quote für dich kann schnell die Kosten in die Höhe treiben.
Und schließlich, die Pflicht zur Zwischenablesung. Gerade bei Mieterwechseln oder vor größeren Reparaturen kann eine Zwischenablesung der Heizkosten nötig sein, um eine faire Abrechnung zu gewährleisten. Wirst du hierüber informiert oder werden die Kosten einfach pauschal umgelegt? Das kann eine weitere Mietvertrag Kostenfalle sein.
Wenn du dich mit den Kostenfallen eines Mietvertrags auseinandersetzt, gibt es viele Aspekte, die oft übersehen werden. Es ist wichtig, nicht nur auf die offensichtlichen Kosten wie Miete und Nebenkosten zu achten, sondern auch auf versteckte Gebühren oder Klauseln, die dir später Probleme bereiten könnten. Um dir dabei zu helfen, deine finanzielle Freiheit zu erreichen und Schulden zu vermeiden, empfehle ich dir, einen Blick auf diesen Artikel zu werfen: Schuldenfrei werden – ein Plan für deine finanzielle Freiheit. Dort findest du wertvolle Tipps, die dir helfen können, deine Finanzen besser zu managen.
Die Kaution: Mehr als nur eine Sicherheit
Die Kaution ist für viele Mieter eine erhebliche finanzielle Hürde. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für potenzielle Forderungen, wie etwa Mietschulden oder Schäden an der Mietsache. Aber auch hier gibt es Punkte, die Mieter oft nicht auf dem Schirm haben und die sich als versteckte Kostenfallen entpuppen können.
Höhere Kaution als gesetzlich erlaubt
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt eindeutig die Höhe der Kaution. Sie darf grundsätzlich nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Das ist ein klares Gesetz, aber es gibt immer wieder Vermieter, die versuchen, hier eine Lücke zu finden. Zahlst du beispielsweise mehr, solltest du dir der Rechtslage bewusst sein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.
Stell dir vor, du kaufst dir ein teures Auto, und der Händler verlangt plötzlich einen Aufpreis, der nicht im Angebot stand. Du würdest doch nachfragen, oder? Genauso solltest du bei einer überhöhten Kaution tun.
Nebenkosten als Teil der Kaution?
Manchmal versuchen Vermieter, auch die Vorauszahlungen für Nebenkosten in die Kaution einzuberechnen. Das ist unzulässig! Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für eventuelle Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung, nicht aber für die laufenden Vorauszahlungen. Diese sind separate Posten. Achte also genau darauf, wie die Kaution im Mietvertrag definiert ist, um nicht versehentlich zu viel zu bezahlen.
Keine Zinsen auf die Kaution
Ein weiterer, oft übersehener Punkt: Dein Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Das bedeutet, sie muss verzinst werden, und zwar zu den üblichen Geldmarktsätzen. Du hast Anspruch auf die Zinsen! Auch wenn die Beträge anfangs klein erscheinen mögen, können sich über die Jahre hinweg doch einige Euro ansammeln. Wird die Kaution nicht verzinst angelegt, ist das eine Form der Mietvertrag Kostenfalle, da du um deine Zinserträge gebracht wirst. Frage deinen Vermieter nach, wie er die Kaution anlegt und ob Zinsen gezahlt werden.
Rückzahlung der Kaution: Nicht immer sofort
Nach deinem Auszug ist der Vermieter nicht verpflichtet, dir die Kaution sofort zurückzuerstatten. Er hat eine angemessene Frist, um zu prüfen, ob Forderungen gegen dich bestehen. Diese Frist ist nicht fest definiert, aber in der Regel werden drei bis sechs Monate als üblich angesehen. Bedenke das bei deiner Finanzplanung. Wenn du fest mit der sofortigen Rückzahlung rechnest, um beispielsweise eine neue Kaution zu finanzieren, kann das zu Engpässen führen.
Schönheitsreparaturen: Wer muss ran?

Die Schönheitsreparaturen sind ein wahrer Klassiker unter den Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Was klingt wie eine einfache Verpflichtung, kann sich schnell zu einer komplexen und teuren Angelegenheit entwickeln. Viele Mieter unterschreiben Mietverträge, ohne die Klauseln zu Schönheitsreparaturen wirklich zu verstehen, und stolpern später über unerwartete Forderungen.
Starre Fristen und unwirksame Klauseln
Ein häufiges Problem sind starre Fristen für Schönheitsreparaturen, wie zum Beispiel „alle 5 Jahre Küche und Bad, alle 7 Jahre die übrigen Räume“. Solche pauschalen Regelungen sind oft unwirksam, insbesondere wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast. Gerichte haben entschieden, dass Mieter nicht für Abnutzungen verantwortlich gemacht werden können, die bereits bei Einzug bestanden.
Stell dir vor, du bezahlst für einen Dienst, der eigentlich schon von deinem Vorgänger hätte erledigt werden müssen. Das ist unfair und sollte vermieden werden.
Wenn dein Mietvertrag starre Fristen enthält, überlege genau, ob diese Klausel noch Gültigkeit hat. Es gibt viele Musterverträge, die veraltete oder unwirksame Klauseln enthalten.
Wer zahlt für was? Die Abgrenzung zur Erhaltungspflicht
Ein weiterer Knackpunkt ist die Abgrenzung zwischen Schönheitsreparaturen und eigentlicher Instandhaltungspflicht des Vermieters. Schönheitsreparaturen betreffen das bloße Aussehen der Wohnung, wie Streichen, Tapezieren oder das Versiegeln von Parkett. Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezieht sich auf die substanzielle Instandhaltung der Wohnung, also Reparaturen an Fenstern, Türen, Heizungsanlagen, Wasserleitungen etc.
Wenn dein Vermieter dich beispielsweise bitten will, eine tropfende Wasserarmatur oder ein quietschendes Fenster zu reparieren, dann ist das seine Pflicht, nicht deine. Dies ist eine typische Mietvertrag Kostenfalle, wenn man diese Unterscheidung nicht trifft. Du könntest am Ende für Dinge bezahlen, die eigentlich dem Vermieter zustehen.
Übernahme von Renovierungskosten bei Auszug
Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass du beim Auszug die Wohnung in einem frisch renovierten Zustand hinterlassen musst, selbst wenn du keine Abnutzungsspuren hinterlassen hast und die Wohnung nicht unrenoviert übernommen hast. Dies ist ebenfalls oft unwirksam. Du bist nur dazu verpflichtet, die Wohnung so zu verlassen, wie du sie übernommen hast, unter Berücksichtigung normaler Abnutzungsspuren.
Die Pflicht zur „fachgerechten Ausführung“
Wenn du dich doch entschließt, Schönheitsreparaturen durchzuführen, achte auf die Formulierung „fachgerechte Ausführung“. Das bedeutet, dass du keine künstlerischen Freiheiten hast. Wenn du beispielsweise statt einer weißen Wand eine knallrote kreierst, kann der Vermieter auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bestehen und dir die Kosten auferlegen. Dies ist zwar nicht immer eine direkte Kostenfalle im Sinne von zusätzlichem Geld, aber es kann zu Streitigkeiten und zusätzlichen Aufwand führen.
Kleinreparaturen: Was obliegt dir?

Die Klausel über Kleinreparaturen ist ein weiterer Bereich, in dem Mieter oft zu viel zahlen, weil sie die genauen Definitionen und Grenzen nicht kennen. Diese Klauseln sollen den Vermieter entlasten, indem sie kleine Reparaturen auf den Mieter abwälzen. Aber hier gibt es klare Grenzen, und diese werden häufig überschritten.
Die Bagatellgrenze: Was ist wirklich „klein“?
Damit eine Kleinreparaturklausel wirksam ist, muss ein konkreter Betrag für die Reparaturkosten genannt werden. Alles, was darüber hinausgeht, ist Sache des Vermieters. Dieser Betrag wird oft als „Bagatellgrenze“ bezeichnet. Viele Mietverträge nennen hier eine Summe von 80 bis 120 Euro. Liegt die Reparatur über diesem Betrag, muss der Vermieter die Kosten tragen.
Stell dir vor, du vereinbarst mit einem Handwerker, dass er für 50 Euro deine Badewanne repariert. Wenn er jedoch feststellt, dass auch das Ventil defekt ist und die Reparatur insgesamt 150 Euro kostet, dann ist das nicht mehr deine Verantwortung.
Die Jahreshöchstgrenze: Ein wichtiger Schutzwall
Neben der Bagatellgrenze für einzelne Reparaturen gibt es auch eine Jahreshöchstgrenze für alle Kleinreparaturen zusammen. Diese liegt in der Regel bei etwa 8-10% der Nettokaltmiete pro Jahr, aber nicht mehr als etwa 250-300 Euro. Wenn dein Vermieter in einem Jahr mehr als diese Summe von dir für Kleinreparaturen verlangt, ist dies in der Regel unzulässig. Dies ist eine sehr wichtige Mietvertrag Kostenfalle, die man kennen muss, um sich zu wehren.
Der Umfang der Kleinreparaturklausel: Was gehört dazu?
Nicht jede Kleinreparatur ist auf den ersten Blick klar definiert. Die Klausel bezieht sich in der Regel auf kleinere Mängel an Teilen der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Typische Beispiele sind:
- Armaturen im Bad und in der Küche: Undichte Wasserhähne, verkalkte Duschköpfe.
- Badezimmerausstattung: Defekte Toilettenspülungen, lose Griffe.
- Tür- und Fensterbeschläge: Lose Türgriffe, quietschende Scharniere.
- Lichtschalter und Steckdosen: Defekte Schalter, wackelige Steckdosen.
Was aber nicht darunterfällt, sind größere Defekte wie ein tropfender Heizkörper, ein defekter Boiler oder ein komplett verstopfter Abfluss. Diese gehören zur Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Der Vermieter muss selbst beauftragen oder dich informieren
Ganz wichtig: Hat der Vermieter das Recht, dir vorzuschreiben, wen du beauftragen sollst? In der Regel nicht. Du bist zwar verpflichtet, die Reparatur selbst zu veranlassen, aber du hast das Recht, einen Handwerker deiner Wahl zu beauftragen, solange dieser die Arbeit fachgerecht ausführt. Dein Vermieter muss dich jedoch über die Notwendigkeit einer Reparatur informieren, wenn er nicht selbst tätig wird.
Wenn du dich mit den Kostenfallen eines Mietvertrags auseinandersetzt, gibt es viele Aspekte, die oft übersehen werden. Ein besonders hilfreicher Artikel, der dir dabei helfen kann, ist Geld im Alltag, wo du wertvolle Informationen findest, die dir helfen, die finanziellen Aspekte deines Mietverhältnisses besser zu verstehen. Es ist wichtig, die versteckten Gebühren und zusätzlichen Kosten zu erkennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Tierhaltung und Sondernutzung: Versteckte Kosten für deine Freunde
| Kostenfalle | Beschreibung |
|---|---|
| Kaution | Du musst in der Regel eine Kaution hinterlegen, die oft drei Nettokaltmieten entspricht. |
| Nebenkostenabrechnung | Du solltest die Nebenkostenabrechnung prüfen, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden. |
| Schönheitsreparaturen | Es ist wichtig zu wissen, ob du für Schönheitsreparaturen verantwortlich bist und welche Kosten dabei auf dich zukommen. |
| Provision | Wenn du einen Makler beauftragst, musst du unter Umständen eine Provision zahlen. |
Deine Haustiere sind Familienmitglieder, aber ihre Anwesenheit in einer Mietwohnung kann unerwartete Kosten mit sich bringen. Viele Mieter gehen davon aus, dass, wenn im Mietvertrag nichts steht, sie einfach ihre pelzigen Freunde mitbringen können. Aber das Gesetz und die Praxis sind hier oft komplizierter.
Allgemeine Tierhaltungserlaubnis: Ein Irrglaube
Eine pauschale Erlaubnis zur Tierhaltung für alle Tiere im Mietvertrag gibt es in der Regel nicht. Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen oder Fischen in einem Käfig ist meist unproblematisch und bedarf keiner gesonderten Erlaubnis.
Aber sobald es um Hunde und Katzen geht, wird es komplexer. Viele Vermieter schließen die Haltung von Hunden und Katzen pauschal aus. Gerichte haben aber entschieden, dass ein pauschales Verbot unwirksam ist, wenn es sich um normale Hunde und Katzen handelt. Dennoch kann der Vermieter die Haltung untersagen, wenn dadurch Mitmieter oder die Mietsache beeinträchtigt werden.
Wenn der Vermieter doch zustimmt: Mögliche Klauseln
Wenn dein Vermieter der Tierhaltung zustimmt, achte genau auf die Formulierungen. Es kann vorkommen, dass er zusätzliche Bedingungen stellt, die über die normale Nutzung der Wohnung hinausgehen. Dazu gehören:
- Sonderreinigung bei Auszug: Manche Mietverträge sehen vor, dass die Wohnung nach Auszug eines Mieters mit tierischer Begleitung einer speziellen Reinigung unterzogen werden muss, um Gerüche und Allergene zu entfernen. Die Kosten dafür können auf dich umgelegt werden.
- Schadensersatz für Schäden durch das Tier: Zerkratzte Böden, durchgenagte Möbel. Hier haftest du natürlich als Mieter für Schäden, die dein Tier verursacht. Achte darauf, ob hier eventuell überzogene Forderungen gestellt werden.
- Ablöse für die „Tiererlaubnis“: Eine direkte Ablösezahlung für die Erlaubnis, ein Tier zu halten, ist in der Regel unzulässig. Dies wäre eine Form der Mietvertrag Kostenfalle, die auf dem Rücken deiner Haustiere ausgetragen wird.
Was ist mit Sondernutzung?
Neben der reinen Tierhaltung können auch andere Formen der Sondernutzung zu Kostenfallen werden. Denke an das Anbringen von Satellitenschüsseln, das Aufstellen von Balkonkraftwerken oder sogar das Nutzen von Gemeinschaftsflächen für private Zwecke. Auch hier kann der Vermieter Auflagen machen, die zusätzliche Kosten verursachen.
Fazit: Die Mietvertrag Kostenfallen sind vielfältig und oft subtil. Aber mit dem richtigen Wissen und einem aufmerksamen Blick auf das Kleingedruckte kannst du viele davon umgehen. Nimm dir die Zeit, deinen Mietvertrag gründlich zu lesen, und scheue dich nicht, Fragen zu stellen oder im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Deine finanzielle Gesundheit wird es dir danken!
FAQs
Was ist ein Mietvertrag und welche Kostenfallen gibt es für Mieter?
Ein Mietvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen für die Vermietung einer Immobilie regelt. Kostenfallen für Mieter können beispielsweise versteckte Nebenkosten, unklare Regelungen zur Renovierungspflicht oder unzureichende Angaben zur Wohnungsgröße sein.
Welche Nebenkosten können im Mietvertrag zu Kostenfallen führen?
Nebenkosten wie Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Grundsteuer und Versicherungen können im Mietvertrag zu Kostenfallen führen, wenn sie nicht klar definiert sind oder unangemessen hoch ausfallen.
Was sollte ich beim Mietvertrag beachten, um Kostenfallen zu vermeiden?
Beim Abschluss eines Mietvertrags solltest du besonders auf die Regelungen zu den Nebenkosten, zur Renovierungspflicht, zur Kündigungsfrist und zur Wohnungsgröße achten. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Welche Rolle spielt die Wohnungsgröße im Mietvertrag und welche Kostenfallen können hier auftreten?
Die Wohnungsgröße ist ein wichtiger Aspekt im Mietvertrag, da sie die Höhe der Miete und der Nebenkosten beeinflusst. Kostenfallen können entstehen, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße von der im Vertrag angegebenen Größe abweicht.
Was sind typische Kostenfallen im Zusammenhang mit der Renovierungspflicht im Mietvertrag?
Typische Kostenfallen im Zusammenhang mit der Renovierungspflicht können unklare Regelungen zur Schönheitsreparaturen, unangemessene Fristen für Renovierungsarbeiten oder unzulässige Klauseln zur Endrenovierung bei Auszug sein.
